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Mehr Produktivität im Büro | ||||||||
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| sich auf französisch unterhalten | sich auf Französisch unterhalten |
| Der Brief ist in deutsch abgefasst. | Der Brief ist in Deutsch abgefasst. |
| auf gut deutsch, zu deutsch | auf gut Deutsch, zu Deutsch |
Dass man einen Termin mit dem Datumsnavigator schnell verschieben kann, ist sicher bekannt. Doch das funktioniert nur, wenn der Zieltermin dort bereits sichtbar ist! Wenn der Termin über weitere Strecken verschoben werden muss, empfehlen wir eine Vorgehensweise ohne Verwendung des Datumsnavigators und ohne die Maus für das Verschieben zu nutzen.
Markieren Sie das zu verschiebende Element mit der Maus. Schneiden Sie es anschliessend mit Ctrl+X in die Zwischenablage aus. Lassen Sie sich dabei nicht irritieren, dass der Termin im Kalender verbleibt – er wird erst beim Einfügen wirklich ausgeschnitten!
Mit Ctrl+G öffnen Sie die Dialogbox Gehe zu und geben den Zieltermin ein. Dabei können Sie sich kurz fassen: 20.6 und Enter reicht für den 20. Juni des aktuellen Jahres aus (ohne Jahresangabe verwendet Outlook immer das laufende Jahr). Markieren Sie nun im Zieltermin den Zeitpunkt und fügen Sie den Termin aus der Zwischenablage mit Ctrl+V ein.
Datum: 24. Januar 2006, 9 – 17 h, Ort: Olten, Kurskosten Fr. 480.--, pro Teilnehmer ein PC, Inhalt: Wie kann ich mit Outlook 2003 meine Arbeit effizienter gestalten?
Kursbeschreibung (PDF/59KB) | Anmeldung
Das Datenschutzrecht bezweckt den Schutz der Persönlichkeit von Personen, über die Daten gesammelt und bearbeitet werden. Geschützt werden sowohl natürliche wie auch juristische Personen. E-Mails haben mehrfachen Bezug zu Personendaten. Einerseits liefern oft bereits Absender- und Empfängeradresse personenbezogene Daten, andererseits können die Inhalte persönliche Informationen wiedergeben, z.B. Betriebsgeheimnisse.
Das Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz; DSG) stellt in Art. 7 Anforderungen an die Informationssicherheit. Es verlangt, dass Personendaten durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen gegen unbefugtes Bearbeiten geschützt werden. Es sind Massnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, der Verfügbarkeit und der Richtigkeit der Daten zu ergreifen.
Welche Massnahmen angemessen sind, überlässt der Gesetzgeber bewusst dem Anwender. Dieser hat aufgrund des Zwecks und des Umfangs der Datenbearbeitung sowie nach Prüfung möglicher Risiken für die betroffenen Personen und aufgrund des gegenwärtigen Standes der Technik über die einzusetzenden Mittel zu entscheiden. Welche Massnahme zur Sicherung von Daten getroffen werden muss, ist also nach den konkreten Umständen im Einzelfall zu entscheiden. Je sensibler die personenbezogenen Informationen sind, desto stärkere Sicherungsmassnahmen sind verlangt.
Um den Anforderungen an die Datensicherheit gerecht zu werden, müssen Mitteilungen mit sensiblen personenbezogenen Daten vor ihrer Übermittlung verschlüsselt werden. Wer solche E-Mailnachrichten unverschlüsselt versendet, verletzt die Persönlichkeit der betroffenen Personen. Es drohen Rufschädigung, Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche.
Im nächsten Newsletter erfahren Sie mehr über die Verschlüsselung von E-Mails.
Drei Forscher werden von Indianern gefangen genommen und an drei hintereinander stehende Pfähle gebunden.
Dabei sieht der vorderste Forscher keinen der anderen Kollegen. Der zweite sieht einzig den Pfahl mit dem vordersten Forscher. Der dritte sieht vor sich die beiden Pfähle mit seinen beiden Kollegen.
Der Medizinmann steckt nun jedem der Forscher eine Feder ins Haar, die er versteckt für den jeweiligen Forscher aus seinem Beutel herauszieht.
Nun spricht der Medizinmann zu ihnen: "Insgesamt hatte es zwei schwarze und drei weisse Federn in meinem Beutel. Ich gebe euch die Chance frei zu kommen, wenn einer begründet weiss, welche Farbe die Feder hat, die er angesteckt bekam.
Sehr lange herrscht Stille, doch dann schreit einer: "Hurra, jetzt weiss ich es!"
Welcher Forscher war es und welche Farbe hatte seine Feder?
Lösung des Rätsels von vergangener Woche: Lösung 1: 4 kg. Wenn 20 kg frische Pflaumen zu 90% aus Wasser bestehen, beträgt der Anteil Trockenmasse 2 kg. Der Wasseranteil liegt nach dem Dörren bei 50%, das sind ebenfalls 2 kg – macht also zusammen 4 kg Trockenpflaumen.
Lösung 2: Von einigen Lesern wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass aus dem Garten keine entsteinten Pflaumen kommen. Deshalb ist Lösung 2 logischerweise 0 kg.
Knüsel Management AG, Bielstrasse 44, CH-4500 Solothurn
Telefon: 032 621 76 33 / E-Mail: info@mehrleisten.ch
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